Unser Pflegekonzept
Nach einer Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit werden pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen oft über einen längeren Zeitraum, manchmal auch dauerhaft, benötigt. Wenn diese nicht oder nicht ausreichend von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen werden können oder sollen und der Hilfebedarf auch durch ergänzende Betreuungsangebote nicht gedeckt werden kann, kommt unser ambulanter Pflegedienst zum Einsatz.
Wir orientieren uns am Konzept der Bezugspflege, das bedeutet: Eine Pflegefachkraft ist als ständige Ansprechpartner*in immer für Sie und Ihre Angehörigen da. So schaffen wir für Sie eine nachhaltige, vertrauensvolle und individuelle Betreuung und Unterstützung. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihren Bedarf und informieren Sie über mögliche Leistungen der Pflege- und Krankenkassen.
Welche Leistungen kann die ambulante Pflege umfassen?
Häusliche Pflege
Wir bieten Ihnen individuelle Unterstützung bei alltäglichen Dingen, in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, dazu gehören z. B.:
- Waschen, Baden, Duschen
- Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege
- An- und Auskleiden
- Toilettengänge
- Aufstehen, Zubettgehen
- Kontrolle der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr
Leistungen der Grundpflege werden von den Pflegekassen im Rahmen des bewilligten Pflegegrades refinanziert.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege bezieht sich auf medizinische Maßnahmen, wie z.B.:
- Verabreichung von Medikamenten
- Injektionen (z. B. bei Insulintherapie)
- Infusionstherapien
- Verbandwechsel & Wundversorgung
- Katheter- und Sondenpflege
- Kontrolle der Vitalwerte (z. B. Blutdruck- und Blutzucker)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Leistungen der Behandlungspflege werden ärztlich verordnet und von der Krankenkasse refinanziert.
Hauswirtschaft & Betreuung
Unsere hauswirtschaftlichen Hilfen richten sich an Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung ihren Haushalt nicht vollständig oder nur teilweise selbstständig führen können. Zusätzlich bieten wir Ihnen gerne betreuende Maßnahmen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. So können wir Ihnen eine hohe Lebensqualität und größtmögliche Selbstständigkeit in Ihrem eigenen Zuhause ermöglichen.
Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie z. B. in folgenden Bereichen des Alltags:
- Zubereitung der Mahlzeiten
- Reinigung der Wohnung und Wäscheversorgung
- Einkäufe für den täglichen Bedarf
- Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung (z. B. gemeinsame Spaziergänge)
- Beschäftigungsangebote vor Ort (z. B. Gesellschafts- und Rätselspiele)
Verhinderungspflege
Wenn ein Familienmitglied die Pflege übernommen hat und kurzfristig ausfällt, bietet die Verhinderungspflege eine gute Lösung. Sie kann sowohl stunden- als auch tageweise genutzt werden.
- Stundenweise: Diese Art der Verhinderungspflege ist flexibel und nicht auf eine bestimmte Anzahl von Stunden begrenzt. Die stundenweise Verhinderungspflege ist zeitlich nicht begrenzt, solange sie nicht länger als acht Stunden täglich in Anspruch genommen wird.
- Tageweise: Wenn die Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt, wird eine Ersatzpflegekraft finanziert - für bis zu 8 Wochen im Jahr.
Palliativversorgung
Die Palliativversorgung richtet sich an Patienten und Patientinnen mit unheilbaren, terminalen Erkrankungen und für ihre Angehörigen.
Pflegeberatung und Schulung von Angehörigen
Wir lassen Sie als pflegenden Angehörigen nicht allein und vermitteln Ihnen bei Bedarf Kenntnisse der Grund- und Behandlungspflege, geben Ihnen Anleitung und helfen mit wertvollen Tipps & Tricks. Zusätzlich helfen wir Ihnen dabei, mit Ihren emotionalen und physischen Herausforderungen umzugehen.
Vermittlung von Serviceleistungen
Wenn wir Ihnen bei der Pflege oder Betreuung helfen, unterstützen wir Sie auch gerne bei der Organisation weiterer Dienstleistungen, wie z. B. Hausnotruf, Essen auf Rädern, Physiotherapie, Friseurbesuche oder medizinische Fußpflege.
Finanzierung
Die Höhe der Sach- oder Kombinationsleistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegegrad der Betroffenen. Sie wird nach einem vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellten Gutachten festgelegt. Durch Zuzahlung, eventuell auch vom Sozialhilfeträger, können die Leistungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege erweitert werden. Die Abrechnung richtet sich nach einem landesweit mit den Pflegekassen vereinbarten Leistungskomplexsystem. Die häusliche Krankenpflege wird als reine Sachleistung von den Krankenkassen bezahlt. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die von den Krankenkassen genehmigt werden muss. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren ambulanten Pflegedienst vor Ort.
Leistungen der AWO Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Hier finden Sie Informationen und Preisübersichten zu den Leistungen der ambulanten Pflegedienste der AWO Pflege.
Preisverzeichnis ambulanter Pflegedienst (Stand: Januar 2024) (PDF)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (SGB XI)
Unsere Broschüre "Gut beraten" informiert Sie über die Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI:
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