Individuell in einer stationären Einrichtung leben, ohne Schema F in der Versorgung und Betreuung?
Geht - bei der AWO WOHNpflege!
Pflege und Betreuung nach Ihren Bedürfnissen
Die WOHNpflege der AWO schreibt das WOHNEN in Großbuchstaben, denn unser Fokus liegt auf der von Ihnen gewünschten Gestaltung Ihres ganz persönlichen Lebensraumes bei uns im Haus. Dazu gehört nicht nur die Einrichtung Ihres Zimmers (mit eigenem Bad) mit Ihren privaten Möbeln und persönlichen Gegenständen. Auch in der Pflege und Betreuung orientieren wir uns an Ihren Bedürfnissen, Interessen und Vorlieben und integrieren sie in den Tagesablauf. Vor allem bei einem höheren Pflegeaufwand ist es uns wichtig, Ihre Selbstbestimmtheit und Ihre gewohnten Lebensstrukturen zu bewahren und zu fördern.
Ihre persönlichen Werte und Normen stehen im Vordergrund und wir respektieren diese im höchstmöglichen Maß, mag es für andere auch unvernünftig oder unvollkommen erscheinen – Sie haben das Recht dazu!
Privatsphäre und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden
Ihre eigenen vier Wände dienen Ihnen als Rückzugsmöglichkeit. Wir achten Ihre Privatsphäre, denn wir sehen uns als Besucher*innen in Ihrem Zuhause.
In unseren großen Wohnküchen und Therapieräumen wird Gemeinschaft gelebt und interne wie externe Aktivitäten lassen Sie, wenn Sie möchten, am sozialen Leben teilhaben. Jederzeit sind Besuche bei Familie und Freunden möglich.
Als Schwerstpflegebedürftige und demenziell veränderte Bewohner*innen erfahren Sie Sicherheit und Geborgenheit durch ein multiprofessionelles Team aus Pflege, Betreuung und Therapie, oft in Kooperation mit einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV-Teams) und dem Hospizdienst.
Auch im Sterben und im Tod orientieren wir uns an Ihren individuellen Wünschen und achten Ihre Würde.
Werte, die uns verbinden
Unser Handeln ist geprägt von unseren Werten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit. Wir leben Vielfalt und begrüßen daher ausdrücklich alle Mitglieder der Gesellschaft.
Welche Kosten entstehen bei der WOHNpflege?
Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich aus drei Faktoren zusammen:
- Kosten für die Unterkunft und Verpflegung/Hotelkosten
- Pflegekosten
- Investitionskosten (z. B. Aufwendungen der Einrichtung für die Instandhaltung, Miete etc.)
Welche gesetzlichen Ansprüche hat man bei stationärer Pflege?
Die Pflegekasse übernimmt bei der WOHNpflege nur die Pflegekosten. Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) sowie Investitionskosten müssen Sie im Rahmen eines Eigenanteils selbst bezahlen.
Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten entsprechend des Pflegegrades in folgender Höhe:
- Pflegegrad 1: Anspruch nur über Entlastungsbetrag von 131 €
- Pflegegrad 2: 805 €
- Pflegegrad 3: 1.319 €
- Pflegegrad 4: 1.855 €
- Pflegegrad 5: 2.096 €
(Stand 01.01.2025)
Die Pflegekassen gewähren Ihnen zum Eigenanteil Zuschüsse, die nach der Aufenthaltsdauer in der Pflegeeinrichtung gestaffelt sind. Dabei gilt: Je länger Sie als pflegebedürftige Person in der Einrichtung leben, desto geringer wird Ihr Eigenanteil.
Zuschüsse der Pflegekassen in Prozent
Dauer der vollstationären Pflege | Zuschuss 2024 |
bis einschließlich 12 Kalendermonate | 15 % |
mehr als 12 bis einschließlich 24 Kalendermonate | 30% |
mehr als 24 bis einschließlich 36 Kalendermonate | 50 % |
mehr als 36 Kalendermonate | 75 % |
(Stand: Januar 2024)
Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie mehr Informationen zur WOHNpflege erhalten möchten.
Kontakt
24109 Kiel