AWO Pflege Schleswig-Holstein - Kurzzeitpflege

In unseren Einrichtungen mit Kurzzeitpflege bieten wir Ihnen und Ihren Angehörigen auch eine vorübergehende vollstationäre Betreuung in unserer WOHNpflege an. Unser Ziel ist es, dass Sie nach einer Weile wieder in Ihre eigene Wohnung zurückkehren können.

    Wann kann die Kurzzeitpflege sinnvoll sein?

    Die Kurzzeitpflege bietet sich z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt an, wenn Ihre Genesung noch nicht so weit fortgeschritten ist und Sie noch umfassende Pflege und Betreuung benötigen, die nicht in Ihren eigenen vier Wänden möglich ist.

    Auch pflegende Angehörige können Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen und damit z. B. während des Urlaubs oder bei Krankheit entlastet werden.

    Der Unterschied zur Verhinderungspflege besteht darin, dass die pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zu Hause bleiben kann und in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden muss.

    Wie gestaltet sich der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege?

    Während Ihres Aufenthalts betreut Sie unser geschultes Pflege- und Betreuungspersonal rund um die Uhr. Sie sind auch herzlich eingeladen, an allen Mahlzeiten sowie den Freizeitaktivitäten der WOHNpflege in unseren Einrichtungen teilzunehmen.

    Darüber hinaus kümmern wir uns gerne um die Organisation von Terminen für Friseur- und Fußpflege oder Arztbesuche. Unsere Beratung umfasst alle pflegerischen Fragen, sowohl für Gäste als auch für ihre Angehörigen. Gerne besprechen wir mit Ihnen auch die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen nach Ihrem Aufenthalt in unserer Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen. 

    Welche Kosten entstehen?

    Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich aus drei Faktoren zusammen:

    • Kosten für die Unterkunft und Verpflegung/Hotelkosten
    • Pflegekosten
    • sogenannte Investitionskosten (z. B. Aufwendungen der Einrichtung für die Instandhaltung, Miete etc.)

    Die Pflegekasse bezuschusst für die Pflegegrade 2-5 die Kosten für die Pflege mit bis zu 1.854 € pro Kalenderjahr. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung und anteilig die Investitionskosten müssen Sie selbst tragen. Vor Beginn der Kurzzeitpflege berechnen wir Ihren Eigenanteil. In der persönlichen Beratung informieren wir Sie über alle weiteren Ansprüche gegenüber den Kostenträgern und nennen Ihnen die konkrete Summe, die Sie zahlen müssen.

    Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie mehr Informationen zur Kurzzeitpflege erhalten möchten.

    Passende Einrichtungen

    AWO Haus an der Stör
    Störwiesen 44
    24539 Neumünster
    Telefon04321 9830
    AWO Servicehaus Ellerbek
    Peter-Hansen-Str. 124-130
    24148 Kiel
    Telefon0431-5859930
    AWO Servicehaus am Wasserturm
    Schillerstr. 3
    24536 Neumünster
    Telefon04321 555 930 00
    AWO Servicehaus Friesischer Berg
    Mathildenstraße 22
    24937 Flensburg
    Telefon0461 94038912
    AWO Servicehaus Fruerlund
    Mürwiker Straße 81 - 83
    24943 Flensburg
    Telefon0461-5003360
    AWO Servicehaus Lübeck
    Paul-Ehrlich-Str. 5-7
    23562 Lübeck
    Telefon0451 384450
    AWO Servicehaus Sandberg
    Schulze-Delitzsch-Straße 21
    24943 Flensburg
    Telefon0461-144150
    AWO Servicehaus Wellingdorf
    Wischhofstr. 76
    24148 Kiel
    Telefon0431 237260
    AWO Wohn- und Servicezentrum Lauenburg
    Büchener Weg 8a
    21481 Lauenburg
    Telefon04153 59720
    AWO Wohn- und Servicezentrum Tornesch
    AWO Wohn- und Servicezentrum Tornesch
    Friedrichstr. 2-4
    25436 Tornesch
    Telefon04122 40440
    AWO WOHN- und Servicezentrum Wedel
    Rudolf-Breitscheid-Str. 40
    22880 Wedel
    Telefon04103 18080
    AWO WOHNpflege Elmshorn
    Hamburger Str. 129
    25337 Elmshorn
    Telefon04121 4617-0
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