Beratungszentrum- AWO Pflegedienste Büdelsdorf

Soziales Dienstleistungs- und Beratungszentrum (SDBZ)

Die Träger des Sozialen Dienstleistungs- und Beratungszentrums (SDBZ) sind die AWO, die Stadt Büdelsdorf, das Deutsche Rote Kreuz, die Brücke Rendsburg-Eckernförde und die ev. Kirchengemeinde Büdelsdorf und Rickert. Die Zusammenarbeit soll dazu beitragen, die unterschiedlichen Hilfsangebote der einzelnen Träger zu vernetzen, um gezielt und unbürokratisch Hilfen für Menschen in persönlichen Notlagen anzubieten.

Wer kann sich an uns wenden?

Das SDBZ unterstützt bei der Klärung sozialer, rechtlicher, finanzieller und persönlicher Fragen sowie bei behördlichen Angelegenheiten. Wir helfen bei der Suche nach den zuständigen Stellen, vermitteln Termine und unterstützen beim notwendigen Schriftverkehr.

Ein Schwerpunkt des SDBZ ist die Beratung älterer Bürgerinnen und Bürger und deren Familien in Pflegefragen.

In enger Zusammenarbeit mit dem AWO Pflegedienst entwickeln wir lebensweltorientierte Lösungen, die individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten sind und integrieren entsprechende Hilfsangebote direkt in die Pflegesituation vor Ort.

Welche Hilfen können in Anspruch genommen werden?

Hilfe bei Behördenangelegenheiten

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe
  • Schwerbehinderung

Vorsorgeberatung

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Einrichtung einer Betreuung

Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung

  • Pflege- und Höherstufungsanträge
  • Begleitung beim Besuch durch den Medizinischen Dienst
  • Vermittlung von ambulanten Hilfen zur Stabilisierung der Pflegesituation
  • Wohnraumanpassung
  • Vermittlung von pflegeentlastenden Angeboten wie z. B. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege
  • Beratung beim Übergang ins Heim und Unterstützung bei der Suche nach einem Heimplatz
  • Beratung und Vermittlung von Hilfen in der letzten Lebensphase (Palliativpflege)

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1-3, die Pflegegeld ohne Unterstützung durch einen ambulanten Dienst beziehen, müssen der Pflegeversicherung halbjährlich einen Nachweis über die Sicherstellung der Pflege vorlegen. Bei den Pflegegraden 4-5 muss dieser Nachweis vierteljährlich erbracht werden. Wird dieser nicht erbracht, wird das Pflegegeld evtl. gekürzt oder ganz eingestellt.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin. Unsere geschulten Fachkräfte besuchen Sie gerne persönlich, um Sie umfassend zu beraten und den erforderlichen Nachweis für Sie zu erstellen.

Wir übermitteln dann den Nachweis direkt an die Pflegekasse, damit Sie auch weiterhin ihr Pflegegeld erhalten.

Kontakt

AWO Pflegedienste Büdelsdorf
Eschenweg 1a
24782 Büdelsdorf
Telefon04331 70883-0
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